Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse übertragen hat. Die Gemeindevertretung wird alle 5 Jahre von den Bürgern gewählt.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Informationen über die Sitzungen erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.