Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Behörde dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden.
Voraussetzungen für das Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind:
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standort der Spielgeräte).
Sie müssen die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit schriftlich beantragen. Erforderliche Unterlagen sind:
Derzeit fallen Gebühren zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.